So können Sie uns erreichen
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder setzen Sie sich per Telefon, E-Mail oder Whatsapp für Anfragen und Terminvereinbarungen mit uns in Verbindung.
Ungererstr. 161, 80805 München
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Am besten klicken Sie auf unserer Website auf Termin vereinbaren oder rufen uns direkt unter der Telefonnummer +49 (89) 362993 an. Falls wir gerade nicht erreichbar sind, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht und wir rufen Sie schnellst möglich zurück.
Bringen Sie zum ersten Termin bitte Ihre gültige Krankenversichertenkarte, Ihre verordnete Heilmittelverordnung (= Rezept) sowie alle Ihre relevanten Befunde (z.B. Röntgen-, MRT-, CT-Bilder, etc.) mit. Zudem ist es wichtig, dass Sie bereits 15 Minuten vor Ihrem ersten Termin bei uns erscheinen.
Am besten bringen Sie passende Kleidung, d.h. eine Sporthose, ein T-Shirt und saubere Schuhe (bitte keine Straßenschuhe) mit. Ebenso empfehlen wir das Mitbringen eines kleinen Handtuchs sowie eines großen Badetuchs (z.B. Saunatuch).
Sie zahlen bei einer Heilmittelverordnung (= Rezept) lediglich die Rezeptzuzahlungsgebühren. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten und 10 Euro pro Rezept. Ohne Heilmittelverordnung zahlen Sie die auf unserer Website hinterlegten Preise für Selbstzahler.
Gerne können Sie unsere Selbstzahler-Angebote (eine Preisübersicht finden Sie hier) auch ohne Rezept in Anspruch nehmen.
Bei uns haben sie eine Terminabsagefrist von 24 Stunden, außer es handelt sich um einen Notfalle. Dadurch können wir einen frei gewordenen Termin an einen anderen Patienten vergeben. Bei NICHT rechtzeitig erfolgter Absage oder beim Versäumen eines Termins erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 Euro. (Bitte ersparen sie uns die Unannehmlichkeiten, denn eine Ausfallgebühr möchten wir ungern verlangen und kassieren!)
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle! Die Harmonie zwischen dem Patienten und dem Therapeuten ist eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Therapie. Entsprechend bemühen wir uns – soweit wie möglich – Ihnen Ihren Wunschtherapeuten zuzuteilen.
Eine Heimittelverordnung ist ab Erstellungsdatum innerhalb von 28 Tagen zu beginnen. Diese Frist gilt, soweit auf der Heilmittelverordnung einen dringlichen Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen nicht angekreuzt wurde. Eine Unterbrechung der Behandlung innerhalb einer Serie darf nicht länger als 14 Tage sein, außer es liegt eine Bestätigung des behandelnden Arztes vor.
1. Ihre persönlichen Daten sollten vollständig und richtig sein
1.1. Aktueller Ausstellungszeitraum. Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Rezept innerhalb von 28 Tage zu beginnen haben, sonst verfällt es.
2. Auf der Verordnung ist der Heilmittelbereich anzugeben. Zur Auswahl stehen Maßnahmen der Physiotherapie, Podologischen Therapie, Stimm‐, Sprech‐, Sprach‐ und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Mehr als ein Kreuz darf nicht gesetzt werden.
3. Die Angabe von ICD-10-Code sind Pflichtfelder (Buchstaben-Code) und u.a. für Ihre Krankenkasse wichtig.
4. Hier finden sie die ggf. von Ihrem Arzt erstellte Diagnose. Passend zum ICD-10-Code.
5. Hier steht die dazu gehörige Diagnosegruppe. Wie z.B. EX: Exträmität, WS: Wirbelsäule
6. Anzugeben ist/sind eine oder mehrere verordnungsbegründende Leitsymptomatik/en nach Maßgabe des Heilmittelkataloges. Diese ist/sind entweder nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik (a, b, c) und/oder als Klartext anzugeben.
7. Alternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der Patientin oder des Patienten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die patientenindividuelle Leitsymptomatik der jeweiligen Diagnosegruppe zugeordnet werden.
8. Hier sehen Sie die Therapieart. Besonderheit: Verordnung von mehreren vorrangigen Heilmitteln
9. Hier sehen Sie die Anzahl der verordneten Behandlungen pro Heilmittel(‚Verordnungsmenge‘).
10. Soweit medizinisch erforderlich kann zu „vorrangigen Heilmitteln“ maximal ein im Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ (wie Elektrotherapie, Wärmetherapie, Kältetherapie usw.) verordnet werden.
11. Hier steht die Anzahl der Behandlungen pro Woche. Sollten Sie die Therapie nur zeitlich begrenzt wahrnehmen können (z.B. dienstlich), dann besprechen Sie das bitte im Vorfeld mit Ihrem Arzt.
12. Hier wird angekreuzt, ob ein Therapiebericht vorliegt oder nicht. Und ob die Therapie im Rahmen eines Hausbesuches erfolgt ist, oder nicht.
13. Das Feld „dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ ist anzukreuzen, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen muss.
14. Die Angabe der Therapieziele ist nicht obligatorisch.
15. Unten rechts sind Arztstempel und Unterschrift zu finden.